Allgemeine Vertragsbedingungen (AGB) Vermieter / Mieter


1. Vertragsverhältnis
Vertragspartner sind der Vermieter Finkbeiner/Weber, Wellweg 20, 31157 Sarstedt sowie der Mieter des Ferienhauses Mukran 17, 18546 Sassnitz. Der Mietvertrag wird direkt zwischen dem Mieter und dem Vermieter abgeschlossen. Durch Abschluss des Mietvertrages erklärt der Mieter, dass er am Tage des Vertragsabschlusses volljährig und mündig ist. Die Mietvereinbarung wird geschlossen durch das Angebot des Vermieters und Annahme dieses Angebots durch den Mieter. Das Angebot liegt in der Übersendung der Vertragsunterlagen durch den Vermieter. Die Annahme liegt in der Zahlung der in den Vertragsunterlagen genannten 1. Rate / Mietsumme. Die Mietvereinbarung ist für beide Seiten verbindlich.

 

2. Preise

Hauptsaison 2019  EUR 105,-:
(22.06. - 07.09.2019); Ostern (19.04. - 22.04.2019); Weihnachten /Silvester (24.12. – 26.12. und 31.12. - 01.01.)
Nebensaison 2019: EUR 80,-

Spartarif 2019: EUR 70,-

Hauptsaison 2020 EUR 110,-:
(20.06. - 12.09.2020); Ostern (10.04. - 13.04.2020); Weihnachten / Silvester (24.12. - 26.12. und 31.12. - 01.01.)
Nebensaison 2020 EUR 85,-

Hauptsaison 2021 EUR 110,-:
(19.06. - 11.09.2021); Ostern (02.04. - 05.04.2021); Weihnachten / Silvester
(24.12. - 26.12. und 31.12. - 01.01.)
Nebensaison 2021 EUR 85,-

Spartarif 2020 / 2021 EUR 75,-:
November bis Februar (außer Weihnachten und Silvester)

 

Die Preise verstehen sich pro Nacht bei einer Belegung von bis zu vier Personen. Alle angegebenen Preise sind inklusiv Mehrwertsteuer.

 

3. Zahlungen / Zahlungsfristen

Ein Teilbetrag von 10% der Mietsumme ist bis spätestens 12 Tage nach Ausstellungsdatum des Mietvertrages zu zahlen, der Restbetrag und die Kaution von EUR 100,- bis spätestens 30 Tage vor Einzug in das Mietobjekt. Erfolgt die Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Einzug in das Mietobjekt, sind die gesamte Mietsumme und die Kaution sofort zu entrichten. Die Kaution wird innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückerstattet. Für die Zahlung erhält der Mieter keine weitere Bestätigung. Der Einzahlungsbeleg ist gleichzeitig die Quittung.

 

4. Personenanzahl

Die Ferienunterkunft darf nur mit der laut Hausbeschreibung angegebenen maximalen Personenanzahl von vier Personen bewohnt und benutzt werden. Die angegebene Personenanzahl schließt auch Kinder, Kleinkinder und Babys ein.

 

5. Kaution

Eine Kaution von 100,- € ist mit der Mietsumme zu entrichten. Die Kaution versteht sich als Sicherheit für Beschädigungen durch den Mieter. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 10 Tagen nach Mietende.

 

6. Verbrauchskosten

Die Verbrauchskosten für Strom, Gas, Wasser, Abwasser und Heizung sind im Mietpreis enthalten.

 

7. Endreinigung

Der Mieter ist vertraglich zur Sauberhaltung des Mietobjektes verpflichtet und hat es am Abreisetag in aufgeräumtem Zustand zu hinterlassen. Die Endreinigung wird obligatorisch vom Vermieter durchgeführt. Die Kosten für die Endreinigung sind im Mietpreis enthalten. Bei Mitnahme von Haustieren fallen 20,- € für den erhöhten Aufwand bei der Endreinigung an. Wenn grobe Verschmutzungen vorliegen, werden diese via Fotodukumentation nachberechnet in Höhe von mindestens 60,- €. Nicht in der Endreinigung sind enthalten: generelles Aufräumen innen und außen, Geschirrspülen, Reinigung des Grills und der Gartenmöbel, Reinigung des Kachel- und Kaminofens.

 

8. Wäschepakete
Wäschepaket mit Bettwäsche und 2 Handtüchern sowie 1 Geschirrtuch und 1 Badematte pro Belegung können bei der Buchung bestellt werden. Pro Person und Wäschewechsel beträgt der Preis 18,00€.
9. Haustiere
Haustiere dürfen mitgebracht werden, sind jedoch bei der Buchung anzugeben. Es fallen zusätzliche 20,- € wegen des erhöhten Aufwandes bei der Endreinigung an.

10. Schäden

Bei schuldhafter Verursachung von Schäden an der Ferienunterkunft oder am Grundstück verlangt der Vermieter Schadensersatz. Der Mieter ist für das Mietobjekt und sämtliches Zubehör verantwortlich und verpflichtet, vor der Abreise alle von ihm oder seinen Begleitern verursachten Schäden, die während des Aufenthaltes am Mietobjekt oder dessen Zubehör entstanden sind, umgehend dem Vermieter zu melden.

 

11. Ein- und Auszug

Die Ferienunterkunft steht am ersten Buchungstag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und muss am Abreisetag bis 10:00 Uhr ordentlich und aufgeräumt verlassen werden.

 

12. Rücktritt und Kündigung durch den Mieter

Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Der schriftliche Rücktritt wird empfohlen. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück oder tritt er die Mietzeit nicht an, kann der Vermieter Schadensersatz für die ihm entstandenen Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch wird nachstehend in einem prozentualen Verhältnis zum Mietpreis pauschaliert. Es bleibt dem Mieter unbenommen, den Nachweis zu führen, dass in Zusammenhang mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt des Mietvertrages keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Bis 49 Tage vor Mietbeginn : 10 % des Mietpreises (mindestens jedoch 50,- Euro)
bis 35 Tage vor Mietbeginn : 30 % des Mietpreises
bis 21 Tage vor Mietbeginn : 60 % des Mietpreises
bis 14 Tage vor Mietbeginn : 90 % des Mietpreises
später als 14 Tage vor Mietbeginn : 100 % des Mietpreises

Für den Krankheitsfall empfiehlt der Vermieter den Abschluss einer Reiserrücktrittskostenversicherung.
Es ist dem Mieter gestattet, die Mietvereinbarung ohne zusätzliche Kosten auf einen anderen Mieter zu übertragen. Der ursprüngliche Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter dies schriftlich mitzuteilen.

 

13. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

Ohne Einhaltung einer Frist bei höherer Gewalt und bei nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen, die eine ordentliche Vertragserfüllung nicht gewährleisten. Ohne Einhaltung einer Frist, mit dem Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich der Mieter vertragswidrig verhält.

 

14. Haftung

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der im Mietvertrag vereinbarten Leistungen.
Der Mieter, seine Begleiter und die von ihnen mitgeführten Sachen sind während des Aufenthaltes im Mietobjekt nicht versichert.

 

15. Mängel des Mietobjektes

Beschwerden über Mängel des Mietobjekts sind unverzüglich telefonisch oder schriftlich durch Brief oder E-Mail dem Vermieter zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Abstellung von Mängeln mitzuwirken, Schäden gering zu halten und dem Vermieter eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Ist die Beseitigung nicht zur Zufriedenheit des Mieters erfolgt, ist der Vermieter umgehend, möglichst schriftlich, darüber zu informieren.

 

16. Besichtigung des Mietobjektes

Eine Besichtigung des Mietobjekts ist nach vorheriger Vereinbarung immer möglich.